Rekonstruieren von Edelsteinen und Mineralien

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Edelsteine Rekonstruieren - Synthetischer Edelstein

Seit es Menschen gibt ist das Verändern, nicht nur von Edelsteinen, üblich.
Speziell das Fälschen oder Verfälschen von Edelsteinen hat die Menschheit zu wahren Meisterschaften getrieben. Immer neue und aufwendigere Verfahren werden entwickelt um Edelsteine zu Verändern.
Die gebräuchlichsten Verfahren sind hierbei das Brennen, Bestrahlen, Färben, Rekonstruieren und Imitieren.
Unter Rekonstruieren (Synthese) versteht man das künstliche herstellen von Steinen.
Rekonstruktionen werden damit erreicht, dass entsprechende Mineralien gemahlen werden und dann zusammen mit Farbe und geeigneten Klebstoff, oft Kunstharz, verpresst werden. Da der mineralische Aufbau nicht mehr dem des natürlichen Stein entspricht ist eine Rekonstruktion für einen Fachmann, oft auch schon für den ambitionierten Edelsteinfreund zu erkennen. Rekonstruierte Steine müssen im Handel deutlich gekennzeichnet werden.
Aber Achtung:
Oft umgehen Händler dieser Kennzeichnungspflicht mit einem kleinen, aber umso effektiveren Trick. Sie nennen einfach den Handelsnamen hinter dem sich der rekonstruierte Stein verbirgt. Händler, wie auch leider oft Gerichte, setzen einfach voraus, dass jeder Edelstein oder Schmuckkäufer weis, was sich hinter den Phantasienamen verbirgt. Ein typisches Beispiel ist der Hämatin, der nichts anderes als rekonstruierter Hämatit ist. Ein nur kleines Buchstabenspiel und schon hat sich der rekonstruierte Stein getarnt.
Oft rekonstruierte Steinsorten: Türkis, Malachit, Azurit Malachit, Azurit, Bernstein.
Bedenken Sie aber:
Das verändern von Edelsteinen mag als erstes verwerflich klingen. So einfach kann man es sich aber nicht machen. Entscheidend ist immer zu welchem Zweck ein Edelstein dienen soll und wie das Preis Leistungsverhältnis gegeben ist.

Vereinfacht zusammengefasst

Sammleredelsteine:

Sammleredelsteine sollten immer von möglichst natürlicher Eigenschaft sein. Das klingt sehr einfach, ist aber in der Praxis leider oft nicht mehr möglich. Als trauriges Beispiel dient hier der blaue Topas, der praktisch nicht mehr unbestrahlt zu erhalten ist. Bereits beim Abbau, also direkt bei der Miene, wird der blaue Topas bestrahlt, um ein tieferes und intensiveres Blau zu erhalten. Gefärbte und erst recht rekonstruierte Edelsteine haben natürlich auch nichts in einer ordentlichen Sammlung zu suchen. Gebrannte Steine dagegen, können durchaus Bestandteil einer Edelsteinsammlung sein. Denn viele Edelsteine werden ja erst zu den begehrten Sorten durch natürliche Einwirkung von Temperatur (Vulkan). Doch sollte das künstliche Brennen nur der Natur nachhelfen. Also auch hier gilt der Spruch: "Alles in Maßen".

Heilsteine

Heilsteine können durch aus gebrannt sein, wenn beachtet wird welcher der Ursprungsstein war. Auf der sicheren Seite, ist man natürlich immer wenn man auch auf gebrannte Steine verzichtet. Bestrahlung, oder Färbung sind dagegen absolut verboten. Denn weder Strahlung noch Farbe (deren Herkunft oft nicht einmal bekannt ist) haben etwas im Heilsteine Programm zu suchen. Das gleiche gilt für Rekonstruierte Steine. Die Gefahr von Vergiftungen ist einfach zu groß.

Schmucksteine oder Dekosteine

Schmuck und Dekosteine, die lediglich der Optik wegen angeschafft werden, können ohne weiteres Gebrannt sein. Ob eine Bestrahlung akzeptiert werden kann muss jeder für sich selbst entscheiden. Bei Schmuck, der auf der Haut getragen wird, ist eher von bestrahlten Steinen abgeraten. Bei Dekosteinen in Schaufenstern, oder in Blumentöpfen kann eine Bestrahlung unter Umständen noch vertreten werden. Von gefärbten Steinen in Schmuck ist aus zwei Gründen abzuraten:  1. Oft löst sich durch Körperschweiß (Salz) die Farbe vom Stein und verschmutzt, oft unwiederbringlich, die Kleidung.  2. Die verwendeten Farben sind oft Gesundheitlich bedenklich und häufig werden Farben verwendet, die in Europa zu recht, längst verboten sind, aber in manchen außereuropäischen Ländern immer noch verwendet werden. Das gleiche gilt natürlich für rekonstruierte Steine.

Steine zur Wertanlage

Hier ist jede Veränderung oder Verfälschung grundsätzlich abzulehnen.

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