Brennen von Edelsteinen und Mineralien
Brennen
Seit es Menschen gibt ist das Verändern, nicht nur von
Edelsteinen, üblich.
Speziell das Fälschen oder Verfälschen von Edelsteinen hat die
Menschheit zu wahren Meisterschaften getrieben. Immer neue und aufwendigere
Verfahren werden entwickelt um Edelsteine zu Verändern.
Die gebräuchlichsten Verfahren sind hierbei das Brennen, Bestrahlen,
Färben, Rekonstruieren und
Imitieren.
Unter Brennen versteht man das erhitzen von Edelsteinen.
Brennen kann die Farbe des Steines ändern und /oder seine
Transparenz. Aus dem günstigen blauviolettem Amethyst
wird z.B. der teure sonnengelbe Citrin. Achtung!
Es gibt auch natürlichen Citrin, welcher aber
erheblich teurer ist, als gebrannter Amethyst. Ein
weiteres Beispiel ist der günstige gelblich wirkende Carneol.
Dieser erhält durch brennen ein leuchtendes orange. Auch hier gibt es
natürlichen orangefarbenen Carneol, der aber auch
erheblich teurer ist. Oft wird ein derart veränderter Carneol
sogar als Feueropal verkauft. Dies ist natürlich
Betrug. Da dieser aber meist nicht erkannt wird und der Nachweis der Fälschung
sehr aufwendig und teuer ist wird der Betrug meist nicht verfolgt. Das brennen
von Bernsteinen ist ein typisches Beispiel für das
aufhellen eines Edelsteines. Bernstein wird durch
brennen klarer und erscheint edler.
Der Nachweis eines gebrannten Edelsteines ist durch einen
Fachmann durchaus möglich. Da die Veränderung bei dem Brennvorgang Chemischer
Art sind. Doch meist lohnt sich eine derartige Prüfung nicht.
Was also bleibt ist nur das Vertrauen in seinem
Edelsteinhändlers.
Bedenken Sie aber:
Das verändern von Edelsteinen mag als erstes verwerflich
klingen. So einfach kann man es sich aber nicht machen. Entscheidend ist immer
zu welchem Zweck ein Edelstein dienen soll und wie das Preis
Leistungsverhältnis gegeben ist.
Edelsteine
Sammleredelsteine
Sammleredelsteine
sollten immer von möglichst natürlicher Eigenschaft sein. Das klingt sehr
einfach, ist aber in der Praxis leider oft nicht mehr möglich. Als
trauriges Beispiel dient hier der blaue Topas, der praktisch nicht mehr
unbestrahlt zu erhalten ist. Bereits beim Abbau, also direkt bei der Miene,
wird der blaue Topas bestrahlt, um ein tieferes und intensiveres Blau zu
erhalten. Gefärbte und erst recht rekonstruierte Edelsteine haben
natürlich auch nichts in einer ordentlichen Sammlung zu suchen. Gebrannte
Steine dagegen, können durchaus Bestandteil einer Edelsteinsammlung sein.
Denn viele Edelsteine werden ja erst zu den begehrten Sorten durch
natürliche Einwirkung von Temperatur (Vulkan). Doch sollte das künstliche
Brennen nur der Natur nachhelfen. Also auch hier gilt der Spruch:
"Alles in Maßen".
Heilsteine
Heilsteine
können durch aus gebrannt sein, wenn beachtet wird welcher der
Ursprungsstein war. Auf der sicheren Seite, ist man natürlich immer wenn
man auch auf gebrannte Steine verzichtet. Bestrahlung, oder
Färbung sind
dagegen absolut verboten. Denn weder Strahlung noch Farbe (deren
Herkunft oft nicht einmal bekannt ist) haben etwas im Heilsteine Programm zu
suchen. Das gleiche gilt für rekonstruierte Steine. Die Gefahr von Vergiftungen
ist einfach zu groß.
Schmucksteine oder Dekosteine
Schmuck
und Dekosteine, die lediglich der Optik wegen angeschafft werden, können
ohne weiteres Gebrannt sein. Ob eine Bestrahlung akzeptiert werden kann muss
jeder für sich selbst entscheiden. Bei Schmuck, der auf der Haut getragen
wird, ist eher von bestrahlten Steinen abgeraten. Bei Dekosteinen in
Schaufenstern, oder in Blumentöpfen kann eine Bestrahlung unter Umständen
noch vertreten werden. Von gefärbten Steinen in Schmuck ist aus zwei
Gründen abzuraten: 1. Oft löst sich durch Körperschweiß (Salz) die
Farbe vom Stein und verschmutzt, oft unwiederbringlich, die Kleidung.
2. Die verwendeten Farben sind oft Gesundheitlich bedenklich und häufig
werden Farben verwendet, die in Europa zu recht, längst verboten sind, aber
in manchen außereuropäischen Ländern immer noch verwendet werden. Das
gleiche gilt natürlich für rekonstruierte Steine.
Edelsteine zur Wertanlage
Hier ist jede Veränderung oder Verfälschung grundsätzlich
abzulehnen.
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